Nach jahrelangem beharrlichem Engagement der Polnisch sprechenden Eltern in Witten ist es gelungen, daß nun auch im Ennepe-Ruhr Kreis die Landesschulgesetze zum Unterricht der Kinder in ihrer nicht-deutschen Familiensprache auch für die Polnisch sprechenden Kinder zur Anwendung kommen.
Heute ist es möglich, Informationen über das Angebot des Herkunftssprachlichen Unterricht in mehreren Sprachen auf der Internetseite der Kreisverwaltung Ennepe-Ruhr zu finden. Auch sind die Schulen in Witten teilweise dazu übergegangen über das Angebot dieses zusätzlichen Unterrichtes zu informieren. Dinge, die anderen Kreisen und Bezirken in NRW seit Jahren Standard waren, die aber vor wenigen Jahren im EN Kreis nich vehement von der Kreisverwaltung abgeleht und verhindert wurden.
Der Freundschaftsverein Tczew - Witten hat die Eltern in ihren Bemühungen unterstützt und im August 2020 die Kandidaten zur Wahl des Kreistages Ennepe-Ruhr angeschrieben und über das Problem informiert. Da nun trotz der andauernden Corona Pandemie eine Lehrerein für den Polnischunterricht nicht nur in Witten, sondern auch in Hattingen eingestellt wurde, wollen wir denjenigen Mitgliedern des Kreistages EN, die sich in dieser Frage für die Integration und die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und damit auch für die Förderung eines besseren Miteinanders der europäischen Länder und Kulturen engagiert haben, durch die Verlehung des Integrationspreises Ennepe-Ruhr am Sonntag, den 26. September 2021 gegen 15.00 Uhr in der Wittener WerkStadt danken.
Westdeutsche Allgemeine Zeitung Witten. Freitag 10. Mai 2019:
Eltern wollen Polnischunterricht für ihre Kinder
Witten Aktuell. Samstag, 29. Juni 2010:
Polnischunterricht in Witten. Herkunftssprache erhalten und interkulturelle Kompetenz fördern
Brief des Freundschaftsvereins Tczew - Witten an die Mitglieder des Kreistages Ennepe-Ruhr:
Witten, den 24.08.2021
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir haben Sie im August 2020 als Kandidaten zum inzwischen neue gewählten Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises angeschrieben und Sie auf die Situation der Polnisch sprechenden Kinder im EN-Kreis und speziell in Witten aufmerksam gemacht, die bis dahin keine Möglichkeit zur Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht Polnisch gehabt haben.
Mit dem nun begonnenen Schuljahr 2021/22 hat der Herkunftssprachliche Unterricht Polnisch mit einer halben Lehrerstelle an zwei Standorten in Witten begonnen. Für die Polnisch sprechenden Familien ist dies eine große Freude und ein kleines Fest der Demokratie, daß ihre Bitten und Eingaben, die weit über die üblichen Anmeldungsformalitäten hinausgingen, zu einem Erfolg geführt haben.
Da wir Sie über die Lage ausführlich informiert haben, vermuten wir, daß Ihre Aktivitäten im Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises geholfen haben, das Verfahren zu beschleunigen. Immerhin zog sich der Vorgang schon eine ganze Weile hin und kam jetzt in der Zeit der Corona-Pandemie zu einem erfolgreichen Abschluß.
Wir haben uns deshalb entschlossen, einen deutsch-polnischen Integrationspreis EN zu stiften, den wir gerne am 26. September 2021 im Rahmen eines Festes in Witten an die Politiker überreichen wollen, die uns ihr Engagement in der Sache vorher durch Übersendung ihrer Anfragen und Anträge in der Angelegenheit Herkunftssprachlicher Unterricht zugesandt haben.
Wir möchten uns schon jetzt bei all denen bedanken, die die Sache der Kinder unterstützt haben und damit die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und die Integration gefördert haben.
Wir hoffen Ihre Antwort mit Ihren Beiträgen zu Ihrem Engagement in Sachen Herkunftssprachlicher Unterricht Polnisch bis zum 20. September 2021 unter den oben angegebenen Adressen entgegen nehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Liedtke
Brief des Freundschaftsvereins Tczew - Witten an die Kandidatinnen und Kandidaten des Kreistages Ennepe-Ruhr:
An
die Kandidatinnen und Kandidaten
zur Wahl des Kreistages des Ennepe-Ruhr-Kreises
am 13.09.2020
Witten, den 15.08.2020
Herkunftssprachlicher Unterricht Polnisch in Witten und im EN-Kreis
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Freundschaftsverein ist ein Verein zur Förderung der Städtepartnerschaft zwischen der Stadt Witten an der Ruhr und der polnischen Stadt Tczew an der Weichsel. Beziehungen zwischen den Menschen aus Tczew und Witten bestehen seit ca. 130 Jahren. Seitdem ziehen Menschen von der Weichsel zur Arbeit an die Ruhr. Das Thema Migration ist eng mit der deutsch-polnischen Städtepartnerschaft verbunden.
Es gibt seit Jahren in Witten einen nicht gedeckten Bedarf an Polnischunterricht für Kinder aus Migrantenfamilien. Seit Mai 2019 liegen dem Schulamt in Schwelm eine mehr als ausreichende Zahl von Anmeldungen für diesen Unterricht vor, den einzurichten sich das Land NRW gesetzlich verpflichtet hat. (s. u.) Die Probleme der polnischsprechenden Kinder in Witten sind seit mehr als einem Jahr in Witten öffentlich bekannt. (WAZ vom 10.05.2019 „Eltern wollen Polnischunterricht für ihre Kinder“; Witten Aktuell vom 29.06.2019 „Polnischunterricht in Witten“)
Seitdem hat sich noch keine Partei an die polnischsprechenden Eltern gewandt. Wir wollen aus Anlaß der Wahl zum Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises am 13.09.2020 mit Ihnen über die Zukunft des Sprachunterrichts für Migrantenkinder in der Schule (Herkunftssprachlicher Unterricht, HSU, früher auch Muttersprachlicher Unterricht) sprechen. Lösungsmöglichkeiten betreffen nicht nur die Stadt Witten, sondern sind gemeinsam auf Kreisebene wohl eher zu erreichen.
Zusammen mit den polnischen Eltern treten wir dafür ein, daß die Kinder, die zweisprachig aufwachsen, das ihnen rechtlich zugesicherte und im konkreten Falle auch bereits finanziell gesicherte Angebot des Polnischunterrichts in der Schule tatsächlich auch erhalten und möchten Sie fragen, wie Sie das Anliegen der polnischsprechenden Familien unterstützen wollen.
Um Mißverständnisse von vorne herein auszuräumen, möchten wir Sie darauf hinweisen, daß wir davon ausgehen, daß in Deutschland Deutsch gesprochen wird. Die Mitglieder des Freundschaftsvereins werben für den Erwerb der Kenntnisse der deutschen Sprache und helfen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Migranten beim Erlernen der deutschen Sprache. Bei Kenntnisnahme des kindlichen Spracherwerbs und der Realität der Lebenswelt von Migranten gehen wir allerdings davon aus, daß eine gefestigte Zweisprachigkeit eine bessere Basis für den Erwerb gut fundierter Kenntnisse der Deutschen Sprache ist. Es geht darum, die Kinder mit ihren Potentialen, die sie mitbringen, zu fördern, was sich erfahrungsgemäß auch insgesamt positiv auf den Schulerfolg auswirkt, eine positive Verstärkung für das soziale Miteinander in der Lerngruppe bewirkt und auch die europäische Integration durch Förderung der Mehrsprachigkeit praktisch unterstützt. Darüber hinaus ist die Anerkennung der Unterschiedlichkeit der Menschen mit ihren verschiedenen kulturellen Hintergründen ein erfolgreicher Schlüssel zur vertrauensvollen Verständigung auf gemeinsame Grundwerte und die allgemeine Akzeptanz der Rechtsstaatlichkeit.
Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen legt in § 2 (10) über die Aufgaben der Schule fest: „Dabei achtet und fördert sie die ethnische, kulturelle und sprachliche Identität (Muttersprache) dieser Schülerinnen und Schüler", deren Integration zu fördern ist.
– Werden Sie als Mitglied des Kreistages sich aktiv dafür einsetzen, daß die Schulverwaltung sich entsprechend der gültigen Gesetze darum bemüht, den erklärten Elternwillen zur Unterrichtung in der Herkunftssprache zeitnah umzusetzen?
Im Falle des Herkunftssprachlichen Unterrichts Polnisch in Witten liegt von der Bezirksregierung Arnsberg die Genehmigung zur Einrichtung einer entsprechenden Lehrerstelle vor, das Geld für die Stelle steht also bereit. Die Schulverwaltung des EN-Kreises hat jedoch bis heute keine Besetzung der Stelle vorgenommen.
Die einzige Bewerberin auf die Ausschreibung der Stelle, eine Polnischlehrerin aus Polen, wurde vom Schulamt in Schwelm abgelehnt.
Sicherlich ist die Verwaltung in ihrer Entscheidung zur Annahme oder Ablehnung von Lehramtskandidaten frei. Sie muß sich jedoch fragen lassen, wie sie die Gesetze interpretiert und bemüht ist, den Elternwillen gemäß der geltenden Gesetze zu erfüllen.
Nach dem Erlass über den Herkunftssprachlichen Unterricht vom 28.06.2016 (s. u.) gleicht das Auswahlverfahren einer mehrstufigen Suchbewegung.
Die bisher einzige Bewerberin für die Stelle kann alle notwendigen Zeugnisse vorweisen und wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Ablehnung mit der Begründung „mangelnder Kenntnisse“ ist allerdings schwer nachvollziehbar.
Lehramtskandidaten von deutschen Hochschulen durchlaufen ein Referendariat, eine begleitete Praxis an der Schule, in der alle bis dahin erworbenen Kenntnisse abgefordert, aber ebenso Kenntnisse aus der Praxis vermittelt werden. Absolventen ausländischer Hochschulen müssen ohne ein Referendariat in den deutschen Schuldienst einsteigen. Sie erhalten jedoch eine Fortbildung zum Herkunftssprachlichen Unterricht und eine schulinterne Einarbeitung. Die Ablehnung der einzigen Bewerberin erscheint uns deshalb fraglich zu sein, weil der Mangel an Kenntnissen kritisiert wird, die zu vermitteln Aufgabe der einstellenden Behörde und der Schule wäre. Daß akademisch gebildete Sprachlehrer aus den Herkunftsländern hinsichtlich ihrer Sprach- und Sprechfähigkeit Vorteile gegenüber in Deutschland geborenen und ausgebildeten Lehrkräften haben, ist leicht nachvollziehbar. Daß sie das deutsche Schulsystem nicht aus eigener Erfahrung kennen, liegt in der Natur der Sache und kann schlecht der alleinige Grund für eine Ablehnung eines Bewerbers, einer Bewerberin sein.
Bisher ist die Lehrerstelle für den HSU Polnisch in Witten für 9 Stunden ausgeschrieben.
Bisher gibt es im ganzen EN-Kreis kein Angebot für den HSU Polnisch.
– Sollte es nicht möglich sein, durch Information die notwendige Zahl von Anmeldungen auch in anderen Städten des EN-Kreises zu erreichen und die Stelle mit einer höheren Stundenzahl oder als volle Stelle einzurichten?
Hierdurch kämen eventuell auch weitere BewerberInnen für die Stelle in Frage.
– Werden Sie als Mitglied des Kreistages bereit sein, sich für einen bedarfsgerechten Ausbau des Herkunftssprachlichen Unterrichts im EN-Kreis einzusetzen und das System der Information für die Eltern auf den Stand der sonst im Regierungsbezirk Arnsberg geübten guten Praxis zu bringen?
Schauen Sie sich bitte auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg an, wie die verschiedenen Kreise über das Angebot für den Herkunftssprachlichen Unterricht informieren:
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/h/herkunftssprachlicher_unterricht/uebersicht_sprachenangebot/index.php
– Können Sie uns zustimmen, daß der Ennepe-Ruhr-Kreis hier hinsichtlich
• der Information über den HSU,
• der Information für die Eltern, auch in den verschiedenen Sprachen,
• der Erreichbarkeit der Anmeldeformulare auch in den verschiedenen Sprachen,
• der Information über die bereits bestehenden Unterrichtsangebote
am schlechtesten abschneidet?
– Wie wollen Sie daran mitwirken, daß der EN-Kreis sein Informationsangebot entsprechend der sonst im Regierungsbezirk Arnsberg üblichen Standards hebt?
Familien, in denen Polnisch gesprochen wird, müssen nicht zwangsläufig einen polnischen Paß haben. Die Information über das Angebot des HSU in den Schulen sollte deshalb offen erfolgen und alle Eltern erreichen. Leider haben wir hierzu in der Vergangenheit ganz andere Erfahrungen machen müssen.
– Werden Sie sich als Mitglied des Kreistages dafür einsetzten, daß die Schulverwaltung des EN-Kreises durchsetzt, daß alle Eltern bei jedem Schuleintritt eines Kindes und bei jedem Schulwechsel mündlich und schriftlich darauf hingewiesen werden, daß es das Recht auf und das Angebot des Herkunftssprachlichen Unterrichts gibt?
– Werden Sie als Mitglied des Kreistages darauf achten, daß die Schulverwaltung des EN-Kreises durchsetzt, daß jede einzelne Anmeldung für den HSU zum Schulamt nach Schwelm gemeldet wird und nicht gewartet wird, bis 15 bzw. 18 Anmeldungen pro Schule zusammen gekommen sind?
[Bei 15 bzw. 18 Anmeldungen, je nach Alterststufe in der Stadt,– nicht in der Schule, – muß das Angebot des HSU für die jeweilige Sprache in der Stadt eingerichtet werden.
Die auf der Internetseite der Stadt Witten einsehbare „Schulstatistik“ aus dem Jahr 2014 (!) weist 17 Grundschulen aus. Wenn jede Schule eine "unbedeutende" einzelne Anmeldung nicht weiterleiten würde, wäre die Mindestzahl an Anmeldungen bereits überschritten, ohne daß die Schulverwaltung über den damit verbundenen Handlungsauftrag in Kenntnis gesetzt wäre.]
In den Grundsätzen der Europäischen Union, wie sie im EU-Vertrag (Vertrag von Lissabon) formuliert sind, finden wir Aussagen auch zum Umgang mit Minderheiten:
„Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.“ (Artikel 2)
Die EU legt sich fest auf ein friedliches Miteinander in Europa:
„Ziel (der Union ist es,) den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern“ (Artikel 3)
Weiterhin finden wir dort den Grundsatz, der Grundlage der ersten beiden Ziele ist:
„Sie wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas.“ (Artikel 3)
– Wie wollen Sie diese Ziele vor Ort fördern?
Können Sie sich vorstellen, daß die Schwierigkeiten mit dem Unterricht für die Polnische Sprache in Deutschland aus polnischer Sicht mit einer hohen historischen Sensibilität wahrgenommen wird und nicht unbedingt geeignet ist, den Zusammenhalt der Europäischen Union und das Vertrauen auf die Rechtsstaatlichkeit zu fördern?
– Welche Maßnahmen wollen Sie auf politischem Wege initiieren und ergreifen, um das Miteinander von Deutschen und Polen im Ennepe-Ruhr-Kreis und in der EU zu fördern?
– Wie wollen Sie sich für die Rechte und die Bildungsmöglichkeiten von EU-Ausländern und für nicht EU-Ausländer im EN-Kreis einsetzten?
Gerne stehen wir für Fragen zu dem Thema Herkunftssprachlicher Unterricht zur Verfügung und würden Ihnen gerne auch einen qualifizierten und langjährig erfahrenen Referenten zu dem Thema anbieten, der aus seiner Kenntnis der Arbeit in Schule und Verwaltung auch praxistaugliche Hinweise beisteuern könnte.
Sollten Sie bei der Beschäftigung mit den Fragen, zu denen wir Sie um eine möglichst baldige Stellungnahme bitten, Fragen oder auch Schwierigkeiten haben, so können Sie sich gerne an uns wenden. Wir möchten gerne mit Ihnen ins Gespräch über dieses Thema kommen, das für die Kinder, die schon seit Jahren auf ihren Polnischunterricht warten, von zentraler Bedeutung ist.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Liedtke
Grundlagen, Informationen, Gesetze und Erlasse zum Herkunftssprachlichen Unterricht
https://bass.schul-welt.de/6043.htm
[...]
§ 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule
[...]
(10) Die Schule fördert die Integration von Schülerinnen und Schülern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, durch Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache. Dabei achtet und fördert sie die ethnische, kulturelle und sprachliche Identität (Muttersprache) dieser Schülerinnen und Schüler. Sie sollen gemeinsam mit allen anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet und zu den gleichen Abschlüssen geführt werden.
informiert auf seiner Internetseite über den Herkunftssprachlichen Unterricht:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/unterricht/lernbereiche-und-unterrichtsfaecher/herkunftssprachlicher-unterricht
Insbesondere mit dem
https://www.schulministerium.nrw.de/Schulsystem/Unterricht/Lernbereiche-und-Faecher/Sprachlich-literarischer-Lernbereich/Herkunftssprachlicher-Unterricht/Faktenblatt-HSU.pdf
Der Verweis auf die Seite der Bezirksregierung Arnsberg
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/h/herkunftssprachlicher_unterricht/index.php
leitet weiter zum
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/h/herkunftssprachlicher_unterricht/erlass_herkunftssprachen.pdf
Rund-Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 28.06.2016 (ABl. NRW. 07-08/16)
[...]
6 Lehrkräfte
6.1 Den herkunftssprachlichen Unterricht und den herkunftssprachlichen Unterricht anstelle einer zweiten oder dritten Fremdsprache erteilen grundsätzlich Lehrkräfte, die die entsprechende Befähigung für ein Lehramt nach deutschem Recht in dem Fach des herkunftssprachlichen Unterrichts besitzen.
6.2 Es können auch Lehrkräfte mit einer Befähigung für ein Lehramt nach deutschem Recht herkunftssprachlichen Unterricht erteilen, die statt der Lehrbefähigung für das ausgeschriebene Fach des herkunftssprachlichen Unterrichts die geforderte Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „Lernen, lehren, beurteilen“ des Europarates GeR nachweisen und ihre Bereitschaft zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß Runderlass zur Fort- und Weiterbildung vom 06.04.2007 (BASS 20-22 Nr. 8 Anlage 1 Nummer IX) schriftlich verbindlich erklärt haben. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme entfällt, wenn die Lehrkraft bereits eine Lehrbefähigung für eine Fremdsprache erworben hat.
6.3 Die Lehrkräfte werden entsprechend ihrer Lehramtsbefähigung im regulären Unterricht und im herkunftssprachlichen Unterricht eingesetzt.
6.4 Sofern Lehrkräfte nach diesen Kriterien nicht zur Verfügung stehen, können ausnahmsweise auch Lehrerinnen und Lehrer zugelassen werden,
die
a) über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach des herkunftssprachlichen
Unterrichts oder
b) über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im
Fach des herkunftssprachlichen Unterrichts oder
c) über eine ausländische Lehramtsprüfung verfügen oder einen ausländischen
Hochschulabschluss eines Landes der Herkunftssprache in
einem anerkannten Lehrfach nachweisen. Hierbei müssen die Bewerberinnen
und Bewerber die Sprachqualifikation gemäß der geforderten
Kompetenzstufe C1 GeR nachweisen und den Ausführungen im
Lehrplan entsprechend (Schule in NRW: Heft Nummer 5018) über die
funktionalen kommunikativen Kompetenzen hinaus auch über die nötigen
interkulturellen und methodischen Kompetenzen sowie über die
sprachlichen Mittel und Sprachbewusstheit
verfügen.
6.5 In allen Fällen müssen die Lehrkräfte
a) ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der didaktischen und methodischen
Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und
Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß Nummer 6.2 schriftlich verbindlich
erklärt haben, und
b) an einer Orientierungsphase (BASS 20-11 Nr. 5) teilnehmen.
6.6 Die Schulleiterin oder der Schulleiter gewährleisten darüber hinaus schulinterne Maßnahmen zur Einarbeitung in die Aufgaben einer Lehrkraft.
6.7 In den Fällen nach Nummer 6.4 erfolgt die Einstellung zum Zwecke der Erprobung zunächst befristet bis zur Dauer von maximal zwei Jahren.
6.8 Der herkunftssprachliche Unterricht an der Grundschule kann auch von abgeordneten Lehrkräften der Sekundarstufe I mit entsprechender Qualifikation erteilt werden.
6.9 Die Einstellung der Lehrkräfte erfolgt nach den Regelungen der Einstellungserlasse für Lehrerinnen und Lehrer in den öffentlichen Schuldienst.
Hier, auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg, finden wir auch die
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/h/herkunftssprachlicher_unterricht/einstellungsverfahren_hsu_stand_29122011.pdf
Die hier gemachte Aufteilung in die Bewerbergruppen 1), 2), 3) a, b, c entspricht dem Punkt 6 im Runderlass vom 28.06.2016. In unserem Anschreiben haben wir dies mit einer „mehrstufigen Suchbewegung“ umschrieben.
Weiterhin finden wir auf den Seiten der Bezirksregierung Arnsberg unter der
https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/h/herkunftssprachlicher_unterricht/uebersicht_stellen/index.php
die
Demnach ist es schwer vorstellbar, daß eine unqualifizierte Person zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird.
Europäische Union – Vertrag von Lissabon
https://www.europarl.europa.eu/germany/de/europ%C3%A4isches-parlament/vertrag-von-lissabon
Wissenschaftliche Texte zur Frage der Mehrsprachigkeit:
https://www.uni-due.de/prodaz/herkunftssprachen.php
https://www.deutschlandfunkkultur.de/mehrsprachiges-aufwachsen-wie-kinder-fliessend-deutsch.976.de.html?dram:article_id=469938